Asbest
Die Bezeichnung „Asbest“ stammt aus dem Altgriechischem (Asbestos) und bedeutet „unvergänglich”.
Asbeste sind natürliche Mineralien aus natürlich vorkommenden faserigen Silikaten. Die Klassifizierung der mineralogischen Einteilung der Asbeste erfolgt anhand der Faserstruktur in den Gruppen der Serpentin -Asbeste (weiß Asbest) und der Amphibol – Asbeste (blau Asbest).
Asbest trat in den sechziger und siebziger Jahren seinen Siegeszug als „Wunderfaser” an. Asbest ist bis etwa 1000 °C hitzebeständig, schwachen Säuren sowie sehr viele Chemikalien gegenüber sehr widerstandsfähig und hat eine höhere gewichtsspezifische Zugfestigkeit als Stahldraht. Es ist sehr langlebig und sehr gut mit Zement mischbar.
Allein mit diesen Eigenschaften konnte sich Asbest in der Bauindustrie durchsetzen. Aufgrund der unterschiedlichen Fasereigenschaften unterteilte man Asbest auch in der Sanierung in zwei verschiedene Gruppen.
Die schwach gebundenen Asbestprodukte, wie z.B. Baufatherm, Neptunit und Sokalit trifft man als Brandschutzklappen, Dichtungsschnüre, Pappen, Spritzasbestisolierungen und in Form von Pappen an.
Die fest gebundenen Asbestzementprodukte, wie z.B. Baufanit und Neptunit finden ihr Einsatzgebiet als Wellasbestzementplatten, Asbestzementrohren, Trennwänden und Platten in allen erdenklichen Formen.
Aufgrund der inzwischen nachweislich festgestellten Gesundheitsgefahr, ist der Einsatz unter anderem in der ganzen EU seit 1990 verboten.
Maßgeblich beim Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Materialien ist die Freisetzung der Asbestfasern. Besitzen die Fasern eine Länge von > 5 µm und einem Durchmesser von < 3 µm gelangen diese in die Lunge und können je nach Ablagerungsort unterschiedliche Krankheiten verursachen. Hierdurch können Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom entstehen, die mit unterschiedlichen Latenzzeiten (ca. 20 Jahre) und je nach Größe der befallenden Bereiche, von Atembeschwerden bis zum Tod führen können.
Die Schutzmaßnahmen reichen je nach ausgeführter Arbeit und der vorgefundenen Asbestart von einfachen Atemschutzmasken bis hin zu kompletten Abschottungen der Sanierungsbereiche mit Unterdruckhaltung und Vollschutzanzügen. Die Freisetzung der Fasern ist in jedem Fall so gering wie möglich zu halten.
Durch die Einstufung als *gefährlicher Abfall* ist eine Entsorgung von Asbest und Asbesthaltigen Stoffen in jedem Fall über sie Sonderabfallbehörde Berlin Brandenburg (SBB) anzudienen und detailliert über das Elektronische Nachweisverfahren (ENV) nachzuweisen.
Mögliche Abfallschlüssel Nummern (AVV-Nr.) sind:
17 06 01* | Dämmmaterial, das Asbest enthält |
17 06 05* | Asbesthaltige Baustoffe |
Weitere Infos
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. David Röcker
Telefon: +49 (0)30 361 90 09
ed.nilreb-retlah@rekceor
Dipl.-Ing. Robert Halter
Telefon: +49 (0)30 361 90 09
ed.nilreb-retlah@retlah.r