Sprengung
Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Bereich der Sprengtechnik hat sich ein kompetentes Team von Sprengmeistern gebildet. Mit den 3 aktiv tätigen Sprengmeistern der Firma Halter Spreng- und Umwelttechnik ist auch die Realisierung von größeren Aufträgen möglich.
Das Aufgabenfeld der Firma Halter Spreng- und Umwelttechnik umfasst das gesamte Spektrum von Lockerungs- und Fundament-Sprengungen bis hin zu Gebäude- Brücken-und Schornsteinsprengungen.
Planung
Die Planung einer Sprengung beinhaltet die Begutachtung des zu sprengenden Objektes, dessen Umgebung sowie die Begutachtung der geologischen Verhältnisse im betroffenen Bereich.
Bei diesen Arbeitsschritten muss insbesondere die Konstruktion des zu sprengenden Objektes genau betrachtet werden, um ermitteln zu können, welche Lademengen an welchen Stellen wie einzubringen sind. Bei kompliziert konstruierten Bauten kann es erforderlich sein, eine Sprengstatik zu erstellen, damit die Zwischenzustände der einstürzenden Konstruktion im Einzelnen bewertet werden können.
Die Vorbereitungsarbeiten am Sprengobjekt setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
- Sichtung der Konstruktionspläne
- Prüfung der näheren Umgebung
- Bestimmung der zu sprengenden Bauteile
- Erstellen eine Absperrplanes
- Erstellen des Bohrplanes und der Lademengenberechnung
- Anzeige der Sprengung
- Bohren der Sprenglöcher
- Laden der Sprenglöcher
- Erstellung der Zündanlage
- Sicherung des Sprengobjektes
- Durchführung der Sprengung
- Kontrolle des Sprengerfolges
- Freigabe des Absperrbereiches
Bei der Begutachtung der näheren Umgebung ist zu prüfen, ob sich im Wirkungsbereich des zu sprengenden Objektes Bauwerke befinden, die durch ihre Substanz oder Konstruktion besonders schützenswert sind beziehungsweise, die gefährdet sein könnten. Ist dies der Fall, kann es notwendig werden in Form eines Beweissicherungsverfahrens eine Bestandsaufnahme dieser Bauten zu erstellen. Ferner kann es ratsam sein, die Erschütterungen der Sprengarbeiten messtechnisch überwachen und aufzeichnen zu lassen um evtl. Schadensansprüche im Zweifelsfall rechtssicher abweisen zu können.
Um einen Überblick über die sich ergebenen Erschütterungen zu erlangen, ist es je nach Umfeld ratsam im Vorfeld eine Erschütterungsprognose durchzuführen. Erschütterungen treten zum einem durch die Umsetzung der Sprengladung als auch durch die Aufprallenergie des gesprengten Objektes auf. Um im Rahmen dieser Erschütterungsprognose einen belastbaren Ansatz zu erlangen, ist es wichtig die Geologie des Untergrundes in der näheren Umgebung genau zu betrachten, da die die Eigenfrequenz des Untergrundes eine einflussnehmende Größe auf die Ausbreitung und Übertragungsweite darstellt. Die Richtlinien und Grenzwerte aus der DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen“ sind hierbei eizuhalten.
Planungszeiten / Aufwand
Je nach Größe und Umfeld des zu sprengenden Objektes kann eine Vorbereitung von mehreren Wochen oder Monaten erforderlich sein, in der Planunterlagen gesichtet, Baustoff- und Untergrundeigenschaften beprobt und Berechnungen durchgeführt werden müssen. Ebenfalls müssen Leitungsträger und Behörden angeschrieben werden um die Lage der Medien/eventuell verlegter Leitungen im Untergrund zu klären. Bei einfachen Gebäude- oder Fundamentsprengungen hingegen ist die Planungszeit im Vergleich zur eigentlichen Vorbereitung, Ausführung und Aufbereitung des Sprengobjektes eher kurz.
Gefahren
Um den korrekten Umgang mit Sprengstoffen sicherzustellen, gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Regelwerken. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist durch die regelmäßig abzulegenden Sachkundeprüfungen als auch durch regelmäßige Kontrollen der Landesbehörden nachzuweisen.
Unfälle bei Sprengarbeiten treten in erster Linie durch unsachgemäße Handhabung, Lagerung oder einer mangelhaften Vorbereitung der Sprengarbeiten auf. Durch gründliche Vorbereitung und der richtigen Handhabung des Sprengstoffes sind die Risiken auf ein beherrschbares Minimum zu reduzieren.
Als Regelwerk für Sprengarbeiten wurde von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie mit der BGR/GUV-R 241 speziell ein Regelwerk für Sprengarbeiten aufgestellt.
Es folgt ein Auszug aus den zu beachtenden Gesetzen, Vorschriften, Regeln und Informationen:
Gesetze und Verordnungen
- Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV, 2.SprengV, 3.SprengV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Vorschriften und Regelwerke
- Unfallverhütungsvorschriften
- Grundsatze der Prävention (BGV/GUV-V A 1)
- Steinbruche, Gräbereien und Halden (BGV C 11)
- Bauarbeiten (BGV/GUV-V C 22)
Regeln
- Benutzung von Schutzkleidung (BGR/GUV-R 189)
- Benutzung von Fus- und Knieschutz (BGR/GUV-R 191)
- Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (BGR/GUV-R 192)
- Benutzung von Kopfschutz (BGR/GUV-R 193)
- Benutzung von Gehörschutzern (BGR/GUV-R 194)
- Benutzung von Schutzhandschuhen (BGR/GUV-R 195)
- Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (BGR/GUV-R 198)
Informationen
- DIN EN 342 Schutzkleidung – Kleidungssysteme und Kleidungsstücke zum Schutz gegen Kälte
- DIN EN 343 Schutzkleidung – Schutz gegen Regen
- DIN EN 13857-1 Explosivstoffe fur zivile Zwecke – Teil 1: Terminologie
- DIN 20163 Sprengtechnik: Begriffe, Einheiten, Formelzeichen
- DIN 4150 Erschütterungen im Bauwesen
Vorteile
Der größte Vorteil einer Sprengung gegenüber dem konventionellen Maschinenabbruch liegt vor allem in der großen Zeitersparnis. Durch den Einsatz von Sprengstoff können binnen Sekunden große Mengen an Gestein, Boden, Stahl, Mauerwerk oder Beton bewegt, zerkleinert, verfestigt oder aufgelockert werden.
Der Vorteil bei einer Sprengung sind kurze Sperrzeiten der angrenzenden Verkehrswege und eine zeitlich stark beschränkte Staub-und Lärmentwicklung.
In den meisten Fällen wird der wirtschaftliche Aspekt bei der Wahl des Abbruchverfahrens entscheidend sein, doch kann generell gesagt werden, dass die Sprengung von hohen Gebäuden und Schornsteinen sowie von langen Brückenbauwerken oder Bunkern als auch die Lockerung von Fels, Gestein und Erdreich immer eine kostengünstige, effiziente und schnelle Alternative zum konventionellen Abbruch oder Abbau darstellt.
Weitere Infos
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Christoph Halter
Telefon: +49 (0)30 361 90 09
ed.nilreb-retlah@hpotsirhc
Dipl.-Ing. Robert Halter
Telefon: +49 (0)30 361 90 09
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